| Rom - Vom Stadtstaat zum Weltreich |
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Nach der Vertreibung des letzten etruskischen Königs
wird Rom 510 v. Chr. Republik. Ein kunstvolles Gleichgewicht von Macht und
Machtbegrenzung gibt den Patriziern und Plebejern abgestufte Rechte und
sorgt dafür, das keiner zu mächtig wird. Nach und nach dehnen die Römer ihre Herrschaft über die umliegenden Gemeinden und nach 200 Jahren schließlich über ganz Italien aus. Die Herrschaft über die eroberten Gebiete sicherte Rom durch Militärkolonien und eine rechtliche Anbindung: Nun gab es drei verschiedene Gruppen im römischen Reich - die Bürger Roms, die das volle Bürgerrecht besaßen; die Gemeinden lateinischen Rechts, die den Schutz der römischen Gesetze genossen, aber nicht das Wahlrecht in Rom besaßen, und die Bewohner der eroberten Gebiete (Provinzen), die Steuern entrichten mussten und zur Heeresfolge verpflichtet waren, ansonsten aber sich selbst verwalten konnten. Mit der Zeit ergriffen immer stärker Einzelne die Macht. Caesar war der Erste, der im Jahre 51 v. Chr. seinen Mitkonsul aus dem Amt jagte und bis zu seinem Tode 44 v. Chr. Alle wichtigen Ämter in seiner Hand vereinigte und damit die drei Grundprinzipien der Republik verletzte . (aus: http://www.schoolwork.de/) |

Das Imperium Romanum
Als Imperium Romanum wird das im Altertum von dem Stadtstaat Rom aus durch kriegerische Eroberungen
geschaffene Weltreich bezeichnet, das den gesamten Mittelmeerraum und. angrenzende Länder
umfasste.
Das als Siedlung schon länger bestehende Rom wurde vermutlich im 7. Jh. v. Chr. ausgebaut und von den Etruskern zur Stadt erhoben. Um 510 v. Chr. wurde die etruskische Fremdherrschaft der Könige gestürzt und die Republik eingeführt. Ihre Verfassung war ein Zusammenwirken der drei Institutionen Senat, Magistrat (Beamte) und Volksversammlung. An der Spitze des Staats standen zwei jährlich gewählte Konsuln. In Notzeiten wurde für 6 Monate ein Diktator gewählt. Der Senat wurde von anfangs 300 patrizischen. Mitgliedern gebildet, zu denen später als Amtsadel auch Männer aus dem Volk (Plebejer) hinzutraten. Ihre Teilnahme an den Geschicken des Staats mussten sich die Plebejer erst erkämpfen: Errichtung des Volkstribunats 494 v. Chr., Anerkennung der Gleichberechtigung der Plebejer 287 v. Chr. Mitte des 4. Jh. v. Chr. war die römische Hegemonie über ganz Latium anerkannt. Zu Beginn des 3. Jh. v. Chr. herrschte Rom über fast ganz Italien. Das Ausgreifen nach Sizilien führte zu Auseinandersetzungen mit Karthago. Im Verlauf der drei Punischen Kriege (264-241, 218-201, 149-146 v. Chr.) stieg Rom zur bestimmenden Macht im westlichen. Mittelmeer auf. In den drei Makedonischen Kriegen (215-205, 200-197, 171-168 v. Chr.) u. im Syrischen Krieg (192-189 v. Chr.) fasste Rom Fuß in Griechenland. 148 v. Chr. wurde Makedonien römische Prov. 146 v. Chr. wurde Karthago zerstört und sein Hinterland zur Prov. Afrika gemacht. Griechenland wurde 146 v. Chr. römische Prov. Durch die Errichtung der Prov. Asien in Kleinasien (heutige Türkei) war Rom Weltmacht geworden.
Das Zeitalter der Bürgerkriege bis zur Alleinherrschaft des Augustus brachte das Ende der Republik (133-27 v. Chr.). Eingeleitet wurden die Bürgerkriege mit den blutigen Kämpfen um die Reform der Gracchen (133-121 v. Chr.). Die Jahre 111-79 v. Chr. waren gekennzeichnet durch die Kämpfe zw. Marius (Volkspartei Popularen) und Sulla (Senatspartei Optimaten). Den Sklavenaufstand des Spartacus unterdrückte 71 v. Chr. Pompeius. Mit Cäsar, der Führer der Volkspartei war, u. dem reichen Crassus schloss er 60 v. Chr. das 1. Triumvirat. Cäsar, der 58-50 v. Chr. ganz Gallien erobert hatte, wandte sich gegen ihn u. besiegte ihn. 45 v. Chr. wurde Cäsar die Diktatur auf Lebenszeit übertragen, jedoch wurde er von Anhängern der republikanischen Partei schon 44 v. Chr. ermordet. Der von Cäsar als Haupterbe eingesetzte Octavian setzte sich gegen Rivalen durch u. war seit 31 v. Chr. Alleinherrscher über das R. R. Nach u. nach vereinte er die wichtigsten Amtsgewalten in seiner Person u. begr. damit die Stellung der römischen Kaiser (27 v. Chr. Titel Augustus). Im Augusteischen Zeitalter erreichte der Staat Frieden u. hohe kulturelle Blüte.
Unter den Adoptivkaisern (seit 96) erlebte das R. R. seine größte Macht u. erreichte unter Traian (98-117) seinen größten Umfang; er gewann Dakien, Arabia Petraea, Armenien u. Mesopotamien hinzu. Caracalla (212-217) verlieh 212 allen freien Bewohnern des Reichs das röm Bürgerrecht. Unter den Soldatenkaisern (Beginn mit Maximinus Thrax 235) begann das R. R. zu zerfallen. Erst Aurelian (270-275) vermochte das Reich wieder zusammenzufassen u. zu sichern. Diocletian (284-305) führte die absolutistische Stellung des Kaisers ein, gliederte Reich u. Verw. neu u. suchte die Nachfolge zu regulieren. 303 begann er die 2. Christenverfolgung. Unter seinen Nachfolgern setzte sich Konstantin d. Gr. (324-337) durch. Er erkannte das Christentum als Religion an u. machte Konstantinopel (Byzanz, heute Istanbul) zur neuen Hauptstadt. Unter Theodosius d. Gr. (392-395), der das Christentum zur Staatsreligion erhob, wurde das R. R. letztmals unter einer einheitlich Regierungsgewalt zusammengefasst. Die Teilung des Reichs unter seine Söhne Honorius u. Arcadius brachte die Spaltung in Oströmisches (Byzantinisches) u. Weströmisches Reich. Während das Byzantinische Reich erst 1453 durch die Türken unterging, blieb das Weströmische Reich nur noch einige Jahrzehnte bestehen. 476 setzte der Germanenführer Odoaker den letzten Kaiser Romulus Augustulus ab.
Das Westreich wurde vom Frankenkönig Karl d. Große wieder aufgenommen, dann von den Deutschen (Otto I. der Große) als Heiliges Römisches Reich (Deutscher Nation) bis 1806 weitergeführt; der letzte Kaiser Franz II. legte die römische Kaiserkrone nieder und begründete das Kaisertum Österreich (bis 1918).
Das Ostreich wurde vom Großfürstentum Moskau als Zarentum Russland aufgenommen (bis 1917).
Italien vereinigte sich erst 1859-71 als Königreich mit der Hauptstadt Rom
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